Teilnahme- und Nutzungsbedingungen Affiliate-Programm

Gegenstand des Vertrages zwischen dem Partner und Chris Eikelmeier (im nachfolgenden Strength First) ist das Affiliate-Partnerprogramm (im Folgenden auch „Partnerschaft“ genannt). Dies bezeichnet eine gewerbliche Schaltung von elektronischen Anzeigen und Werbelinks auf der Webseite eines Partners. Erfolgt ein Kauf eines unserer Produkte / Events durch einen Kunden, welcher über den vom Partner erstellten Link auf unsere Seite gefunden hat, gibt es eine entsprechende erfolgsabhängige Vergütung. Die Höhe der Vergütung wird individuell vor der Aktivierung des Partner-Accounts festgelegt.

Die Begriffe Publisher und Partner werden synonym verwendet. Bei einem Affiliate-Partnerprogramm übernimmt der Partner die Rolle des Vermittlers. Der Partner setzt Affiliate-Links (im Folgenden Links genannt) auf seinen Webseiten oder sonstigen Online-Präsenzen (im Folgenden steht „Webseite“ für jedes Medium, in dem Affiliate-Links platziert werden können), worüber potentielle Kunden auf unsere Webseiten weitergeleitet werden. Der eigentliche Bestellprozess findet erst auf unseren Webseiten statt.

Es kommt weder eine sonstige Kooperation, noch eine Gesellschaft oder eine andere Geschäftsbeziehung zwischen dem Partner und Chris Eikelmeier / Strength First (Betreiber des Online-Shops) durch Teilnahme an dem Affiliate-Partnerprogramm zustande.

Umfang und Zweck der Datenerhebung durch Strength First

Wenn Sie uns eine Bewerbung / Anfrage für die Begründung einer Partnerschaft per E-Mail zukommen lassen, verarbeiten wir Ihre damit verbundenen personenbezogenen Daten (z. B. Kontakt- und Kommunikationsdaten, Bewerbungsunterlagen, Notizen im Rahmen von Bewerbungsgesprächen / E-Mails etc.), soweit dies zur Entscheidung über die Begründung einer Partnerschaft erforderlich ist.

Strength First speichert im Rahmen des Registrierungsprozesses, je nach selbstständiger Eingabe der Daten, folgende Daten:

Benutzername
Vorname
Nachname
Spitzname
E-Mail
Anrede
Website (optional)
Google+ (optional)
Twitter Benutzername (optional)
URL des Facebook-Profils (optional)
Biografie (optional)
Profilbild (optional)
Passwort (gehasht)
Firma (optional)
Adresse (optional)
Land (optional)
Telefon (optional)
Promotion-Method
Paypal-Adresse für Auszahlungen

Teilnahmevoraussetzung des Partners um an unserem Affiliate-Partnerprogramm teilzunehmen

1.) Kontaktaufnahme (Bewerbung) per E-Mail mit Strength First (info[ät]strengthfirst.de).
2.) Schilderung zu welchem Zweck, wo und in welchem Umfang die entsprechenden Links gesetzt und verwendet werden. Sollte sich die geschilderte Verwendung ändern, ist dies Strength First umgehend mitzuteilen.
3.) Registrierung als Partner auf unseren Webseiten unter dem Menüpunkt „Partner“.
4.) Um eine entsprechende Werbekostenerstattung zu erhalten, ist seitens des Partners eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung notwendig.
5.) Der Partner ist volljährig und weißt keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit auf. Der Partner handelt ferner in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Privatpersonen werden nicht als Partner zugelassen
6.) Der Partner besitzt einen Paypal-Account (für die Auszahlungen). Auszahlungen erfolgen ausschließlich über PayPal.

Eine generelle Teilnahmeberechtigung besteht nicht. Strength First prüft die Anmeldung (Bewerbung) und teilt dem Partner das Ergebnis mit. Strength First ist jederzeit berechtigt Anmeldungen zurückzuweisen und eine bestehende „Partnerschaft“ aufzuheben.

Affiliate Programm Strength First Digital

Erstellung von Partner-Links (im Folgenden Links genannt)

Der Partner generiert unter dem Menüpunkt „Partner > Link generieren“ einen Link, welcher eine entsprechende ID enthält. Beispielsweise https://digital.strengthfirst.de/produkt/fundamente-grundlagen-zu-deinem-einstieg-in-die-welt-des-kraftsports/?ref=221

?ref=221“ wäre die ID, welche einem Partner eindeutig zugeordnet wird. Wenn jemand über diesen Link auf die Webseiten von Strength First kommt und etwas kauft, bucht oder bestellt, dann wird dem Partner der Kauf, die Bestellung oder die Buchung zugeordnet und unter dem Menüpunkt „Partner“ angezeigt. Andere Aktionen der Kunden werden nicht vergütet; insbesondere gibt es keine Vergütung für die Weiterleitung ohne anschließenenden Kauf.

Der Partner kann entsprechende Links selbst erzeugen, indem er einen Link unserer Webseite mit seiner ID kombiniert. Beispielsweise:
Produktlink: https://digital.strengthfirst.de/shop/ mit ID: ?ref=221 kombinieren, was folgendermaßen aussieht: https://digital.strengthfirst.de/shop/?ref=221

Mit diesem Link wird mit dem Partner eine Verbindung zu unserem Online-Shop hergestellt. Die ordnungsgemäße technische Einbindung und Funktionalität des Links liegen in der Verantwortung des Partners. Wenn diese nicht funktionieren, können keine Verkäufe und somit keine Provisionen zugeordnet noch erstattet werden.

Werbekennzeichnung beim Partner

Der Partner ist verpflichtet, die auf seiner Seite platzierten Affiliate-Links eindeutig als Werbung zu kennzeichnen. Verstößt der Partner gegen diese Vorgabe, ist Strenght First zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Werbekostenerstattung (im Folgenden auch Provisionen genannt)

1.) Damit der Partner Anspruch auf eine Provision hat, muss vom Kunden ein entsprechender Kauf (digitales Produkt oder Event) getätigt worden sein und ein entsprechender Geldeingang erfolgen. Dieser Kauf muss während der entsprechenden Session erfolgen. Die sogenannte „Session“ beginnt, wenn ein Kunde über einen vom Partner generierten Link eine der zu Strength First zugehörigen Webseiten betritt und endet mit dem Verlassen selbiger; „Verlassen“ der Seite liegt vor, wenn ein Webseitenbesucher die betreffende Seite in seinem Browser schließt.
2.) Die Höhe des Rechnungsbetrags, welcher vom Partner auf seiner zu erstellenden Rechnung angegeben wird, ist unter dem Menüpunkt „Partner > Auszahlungen“ oder unter „Gesamt Einnahmen“ im Affiliate-Dashboard einzusehen. Der Punkt „Gesamt Einnahmen“ bezeichnet die Bruttoeinnahmen, mithin den Gesamtbetrag welcher auf der zu erstellenden Rechnung angeben sein muss.
3.) Der Partner kann eine Auszahlung zum Ende eines jeden Quartals (Ende März, Juni, September, Dezember) anfordern. Das erfolgt unter dem Menüpunkt „Partner > Auszahlungen“. Hierzu ist ein gültiger Paypal-Account und eine vom Partner erstellte gültige Rechnung Voraussetzung.
4.) Der Mindest-Auszahlungsbetrag beträgt 50 Euro. Belaufen sich die Gesamt Einnahmen auf weniger als 50 Euro, so behält sich Strength First das Recht vor, den fälligen Betrag so lange einzubehalten, bis die Gesamt Einnahmen wenigstens 50 Euro betragen.
5.) Bei Kündigung dieser Vereinbarung erfolgt eine Auszahlung des verbleibenden Guthabens innerhalb eines Monats nach Kündigung.
6.) Bei Stornierung eines Produktes, Widerruf, Rücktritt, Anfechtung eines Kunden– oder sonstigen Umständen die dazu führen dass der Vertrag nicht zustande kommt, eine Zahlung ausbleibt oder rückgängig gemacht wird, oder bei nicht fristgerechter Zahlung, wird der entsprechende Betrag von der nächsten Zahlung abgezogen oder Strength First stellt dem Partner gegebenenfalls eine entsprechende Rechnung über den zurückzuzahlenden Betrag.
7.) Bei fehlerhaften Bankdaten des Partners wird die Zahlung bis zur Korrektur zurückbehalten, mindestens jedoch bis zum nächsten Auszahlungszeitpunkt. Strength First kann jederzeit die angebotenen Zahlungsmethoden anpassen oder abschaffen.
8.) Ausgenommen von der Werbekostenerstattung sind Umsätze über Bestellungen die der Partner zum Eigengebrauch tätigt, was eine unzulässige indirekte Rabattierung bedeuten würde. Der Partner verpflichtet sich außerdem, dass die von uns gezahlten Provisionen in keinem Fall an den Kunden weitergegeben werden, weder direkt, noch indirekt (z.B. in Form von Dienstleistungen, Sachleistungen, Beratungen u.Ä.).
9.) Falls der Partner gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt sind wir berechtigt, jegliche Auszahlungen der Provision einzubehalten und den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen.

Gewährleistung und Haftung des Partners, Freistellung

Der Partner ist für eine ordnungsgemäße Funktion, der Wartung und den Betrieb seiner Webseite(n), Texten, Bilder und sämtlichem Material, welches er dort veröffentlicht selbst verantwortlich.

Der Partner verpflichtet sich außerdem folgende Punkte zu beachten:

1.) Dass die auf seiner Webseite dargestellten Materialen angemessen sind. Als unangemessen gelten insbesondere eindeutig sexuelle, pornografische, gewaltverherrlichende, volksverhetzende oder sonstige Inhalte, die gegen die guten Sitten oder gegen geltendes Recht verstoßen.
2.) Es darf zu keiner Zeit, weder von der Aufmachung noch der Inhalte der Webseite des Partners, Verwechslungsgefahr mit www.strengthfirst.de, www.digital.strengthfirst.de oder einer anderen Webseite von Chris Eikelmeier bestehen.
3.) Dass die Aufmachung und die Inhalte seiner Webseite keine Rechte Dritte verletzt.
4.) Dass der Partner nicht mit Spam-Emails arbeitet (das bedeutet insbesondere das Schicken von E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich mit dem Erhalt der E-Mail einverstanden sind oder der massenhafte Versand von E-Mails an Personengruppen, die keine Einwilligung hierzu erteilt haben).
5.) Die Verwendung von Bild-, Text- und Tonmaterial, und anderen Dingen die dem Urheberrecht unterliegen, von unseren Webseiten, Skripten und sozialen Medien sind ohne (schriftliche) Einwilligung von Strength First untersagt.
6.) Keine Inhalte auf seinen Webseiten zu verwenden, die eindeutige sexuelle Inhalte oder Gewalttätigkeit zeigen, noch diskriminierende oder beleidigende Inhalte in irgendeiner Art oder gegen irgendeine Personengruppe, auf seiner Webseite zu verwenden.
7.) Der Partner haftet selbst für all diese Verpflichtungen. Der Partner wird Strength First des Weiteren von allen Nachteilen befreien, die aufgrund eines Abweichen der Verpflichtungen entstehen.

Beziehungen zwischen den Parteien

Zwischen beiden Parteien gibt es keine weitere Beziehung. Beide Parteien, dass bedeutet der Partner und Strength First, betreiben ihre Webseiten und ihr Unternehmen unabhängig voneinander und sind hierfür technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Eine Affiliate-Partnerschaft begründet weder eine Gesellschaft, noch eine Gemeinschaft, noch ein Arbeitsverhältnis.

Haftung, Freistellung

Strength First haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Strength First haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt Strength First fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Strength First nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung von Strength First ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Strength First für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Partner stellt Strength First von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen Strength First aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Partners geltend gemacht werden.

Vertragsdauer und Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Außerordentliche fristlose Kündigungen sind aus wichtigem Grund zulässig. Eine Kündigung hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.

Folgen einer Kündigung

Ein Anspruch des Partners auf Provisionen für Käufe von Kunden, bestehen natürlich nur für die Dauer dieser Vereinbarung. Etwaige Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Verkäufe, die nach der Beendigung des Vertrags über einen Affiliate-Link getätigt werden, werden nicht vergütet.

Änderungen der Teilnahmebedingungen

StrenghtFirst ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. In der Benachrichtigung wird auf die beabsichtigte Änderung dieser AGB auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.

Schlussbestimmungen

1.) Auf Verträge zwischen Strength First und dem Partner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts Anwendung.
2.) Sofern es sich bei dem Partner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Warstein ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Partner und Strength First. Ausschließliche bzw. zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.